Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
Eine wesentliche Folgeerscheinung der angespannten Finanzsituation der Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz ist der hohe Bestand an kommunalen Liquiditätskrediten.
Der KEF-RP startete zum 01. Januar 2012 und soll den Kommunen helfen, ihre bis zum Stichtage 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren und über eine Laufzeit von 15 Jahren bis zum 31. Dezember 2026 rund 2/3 der ursprünglichen Kreditsumme zu tilgen.
Die Finanzierung des Fonds ist zu 1/3 durch Eigenleistungen der teilnehmenden Kommune vorgesehen, je ein weiteres Drittel wird aus dem kommunalen Finanzausgleich sowie aus dem Landeshaushalt aufgebracht.
Im Bereich der Verbandsgemeinde Prüm nehmen aktuell keine Gemeinden am KEF-RP teil:
Kommune | Konsolidierungsvertrag | Nachweis der Eigenleistungen und aktueller Verlauf des Konsolidierungspfades | Bemerkungen |
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Ortsgemeinde Bleialf | Vertrag | Nachweis Diagramm | ausgeschieden zum 31.12.2022 |
Ortsgemeinde Winterspelt | Vertrag | Nachweis Diagramm | ausgeschieden zum 31.12.2022 |
Ortsgemeinde Olzheim | Vertrag | ausgeschieden zum 31.12.2018 | |
Stadt Prüm | Vertrag | ausgeschieden zum 31.12.2016 | |
Ortsgemeinde Schönecken | Vertrag | ausgeschieden zum 31.12.2015 |