Kommunale Haushalte 2025
Offenlegung und Information zu den kommunalen Haushaltssatzungen und Haushaltsplänen für das Haushaltsjahr 2025
(Entwürfe) - Bürgerhaushalt
Unter Hinweis auf die gesetzliche Regelung des § 97 Absatz 1 Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, die kommunalen Haushalte (Entwurf) aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Prüm vor der Beschlussfassung im Rat einzusehen.
Die jeweiligen Sitzungstermine 2024 der Gemeinden wurden in der "Prümer Rundschau" amtlich bekannt gemacht.
Die Einwohnerinnen und Einwohner können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung der Sitzung Vorschläge zum Entwurf des "Kommunalen Haushaltes 2025" einreichen.
Einen Bürgervorschlag bitten wir schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung in Prüm, Tiergartenstraße 54, FB Finanzen, 54595 Prüm oder elektronisch an poststelle@vg-pruem.de einzureichen.
Bitte nutzen Sie hierzu den folgenden Vordruck: "Vorschlag zum Bürgerhaushalt" (PDF-Format)
Die Entwürfe "Kommunaler Haushalt 2025" können Sie hier im PDF-Format online lesen bzw. downloaden.
Im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung in den Räten können sich gegenüber dem Entwurf Änderungen ergeben.