Besondere Informationen Steueramt / Finanzverwaltung
Besondere Information für die Steuer -u. Finanzverwaltung der Verbandsgemeinde Prüm nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.
Einwohner und Unternehmen treten mit der Verwaltung der Verbandsgemeinde Prüm in Kontakt, weil sie Steuererklärungen und -anzeigen sowie Gewerbemeldungen abgeben, Abgaben zahlen müssen und Erstattungen beanspruchen können. Hierbei werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen und verwaltungsinternen Zwecken, soweit
- die Abgabenordnung
- das Gewerbesteuergesetz
- das Grundsteuergesetz
- das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz
- das Absatzförderungsgesetz
- das Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz
- die Abgabensatzungen der Verbandsgemeinde Prüm und den ihr angehörenden Ortsgemeinden
- die Gewerbeordnung
unmittelbar oder mittelbar anzuwenden sind.
Im Verfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte und pseudoanonymisierte Daten. Wenn Behörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erheben, speichern, verwenden,
übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Datenschutzbeauftragter Wolfram Probst
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Tiergartenstraße 54
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Die Verbandsgemeinde Prüm benötigt personenbezogene Daten, um ihre gesetzlich vorgesehene Aufgabe zu erfüllen, Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (§ 85 der Abgabenordnung). Die personenbezogenen Daten werden in dem Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 29b der Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich, ausdrücklich zugelassenen Fällen, dürfen die zur
Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nicht-steuerliche Zwecke von der Gemeinde XY verarbeitet werden (Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 der Abgabenordnung).
Die Erhebung von personenbezogenen Daten für Gewerbemeldungen erfolgt nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Die Weiterverarbeitung von diesen Daten ergibt sich ebenfalls aus § 14 GewO. Die Übermittlung von Gewerbemeldedaten an die in § 14 GewO genannten Empfänger erfolgt an die zentrale Plattform ZPV Gewerbe RLP, die dann die Weiterverteilung vornimmt.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
- Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z. B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Ort, Staatsangehörigkeit, Steuernummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
- Für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) erforderliche Angaben, z.B. Größe und Lage der Wohnung/Grundbesitz, Höhe der Miete, Anzahl der Mitbewohner, Informationen zum Arbeitgeber, Informationen zur Hauptwohnung, Einspielergebnis von Glücksspielgeräten, Informationen zu Tanzveranstaltungen, Jahresjagdpacht.
- Von Dritten übersandte Berechnungsgrundlagen (z.B. Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide):
o Nebenwohnungen
o Familienstand und Kinder
o Vertretungsbefugte
o Bankverbindung
o Angaben über geleistete oder erstattete Abgaben
o Angaben über abgegebene Steuererklärungen und gestellte Anträge
o Rechtsbehelfe
o Mitteilungen der Rechtsanwälte und Steuerberater
o Daten aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister, Vereinsregister, Grundbuch, Insolvenzbekanntmachung)
o Tätigkeiten bei Gewerbemeldungen
o Betriebsstättenanschriften
Die personenbezogenen Daten werden in erster Linie durch die Gemeindeverwaltung bei Ihnen selbst erhoben, z. B. durch Steuererklärung, Anzeigen, Mitteilungen und Anträge.
Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an die Verbandsgemeinde Prüm verpflichtet sind (z. B. Daten im Rahmen des Mietverhältnisses durch den Vermieter, Nebenwohnungsdaten durch das zuständige Meldeamt, Behörden übermitteln Daten über Zahlungen und Verwaltungsakte, Eigentümer übermitteln Daten über Grundstücksveräußerungen, Gesellschaftsverträge, Erbverträge und Schenkungsverträge).
Außerdem erhält die Verbandsgemeinde Prüm steuerrelevante Informationen von anderen Finanzbehörden.
Ist ein steuerrelevanter Sachverhalt nicht mittels Hilfe der betroffenen Person aufzuklären, dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch durch Nachfrage bei Dritten erhoben werden (z.B. Auskunftsersuchen bei den Arbeitgebern, Vermietern). Im Vollstreckungsverfahren können Daten bei Drittschuldnern, z.B. Kreditinstitut oder Arbeitgebern, erhoben werden. Zudem dürfen öffentlich zugängliche Informationen (z.B. aus
dem Internet, aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeitet werden.
Alle personenbezogenen Daten, die in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) weitergeben werden, wenn die betroffene Person dem zugestimmt hat oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist (z. B. Mitteilung im Rahmen der Grundsteuer und Gewerbesteuer an die für die Festsetzung der Grundsteuer- bzw. der Gewerbesteuermessbeträge zuständigen Finanzämter; Mitteilungen an statistische Behörden, soweit dies erforderlich ist).
Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)
Personenbezogene Daten sind seitens der Verbandsgemeinde Prüm solange zu speichern, wie sie für das Verfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 – 171 Abgabenordnung sowie §§ 228 – 232 Abgabenordnung) und die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen nach der GemHVO für Buchungsbelege.
Die betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um diese für zukünftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a Abgabenordnung).
Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
- Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden. Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
- für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
- wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
- oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z.B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters).
- Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Bei folgenden Datenschutzaufsichtsbehörden kann Beschwerde eingelegt werden:
Im Rahmen der Gewerbesteuer- und Grundsteuerveranlagung:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
Im Rahmen der sonstigen kommunalen Abgaben:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland- Pfalz
Hintere Bleiche 34