Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbandsgemeinde Prüm ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei, hier der Barriere-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 03. Juni 2019, zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.pruem.de; nicht jedoch für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote oder Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nach Angaben unseres Hosting-Providers (Chamaeleon AG, Montabaur) ist das eingesetzte Content-Management-System IONAS in der Version 4 mit den Vorgaben der BITV 2.0 konform.
Diese Website (www.pruem.de) ist insofern überwiegend mit den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Sie verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache.
- Sie verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.
- Alternativ-Texte werden stellenweise noch ergänzt.
- PDF-Dokumente (teilweise) sowie Medien mit anderen Dateiformaten (z.B. Word)
- Videos
Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass ein Nachpflegen der Funktionen bei der aktuell bestehenden Webseite unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09. Februar 2022 erstellt.
Als Methode zur Erstellung der Erklärung wurde die Möglichkeit der Selbstbewertung nach Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523, a), erste Alternative, verwendet.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07. Dezember 2023 überprüft
Feedback und Kontaktangaben
Zuständige Stelle für Fragen zur barrierefreien Zugänglichkeit:
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Fachbereich 1 - Organisation und Finanzen
Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm
Tel: 06551/943-408
internet@vg-pruem.de
Ein Feedbackformular zur Barrierefreiheit finden sie hier:
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Kontakt:
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Fon: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
https://inklusion.rlp.de
Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle:
Schlichtungsstelle BGG
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden.
Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.
Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier