Fundsachen

Beschreibung

Das deutsche Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder. Falls eine Person eine verlorene Sache im Gemeindegebiet finden und diese an sich nimmt, muss dies dem Fundbüro gemeldet werden, sofern die Sache nicht direkt dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Wenn ein Wertgegenstand verloren wurde, kann der Verlust im Fundbüro angezeigt werden.