Hochwasserschutzmaßnahmen

Beschreibung

Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz, maßgeblich Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr fällt den Gemeinden zu. Zudem können Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer zum Schutz vor Hochwasser gewährt werden, sowie Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung von hochwasserbedingten Schäden.


Zuständige Mitarbeitende