Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Beschreibung

In Bußgeldverfahren kann unter Aufsicht und unter Beachtung des Datenschutzes Akteneinsicht in die eigene Vorgangsakte genommen werden. Ebenso ist unter bestimmten Umständen eine Besichtigung von sichergestellten und beschlagnahmten Gegenständen möglich. Weiterhin kann eine Ratenzahlung oder Stundung beantragt und bewilligt werden, falls es einer Person nach den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zumutbar ist, berechtigte Forderungen einer Bußgeldstelle zu begleichen.


Zuständige Mitarbeitende