Vermittlung und Streitschlichtung bei Gericht

Beschreibung

Bei Streitigkeiten kann zur außergerichtlichen Streitschlichtung ein Schlichtungsversuch unternommen werden. Indem bei der Streitschlichtung mit dem Gegner eine einvernehmliche Lösung gefunden wird, sollen Anzeigen, Klagen vor Gericht und ein langer Rechtsstreit vermieden werden. Zur Einleitung des Schlichtungsversuchs ist bei der jeweiligen Gütestelle ein schriftlicher Antrag einzureichen. Eine Vermittlung kann auch bei Erbauseinandersetzung dazu beitragen, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

Leistungen


Zuständige Mitarbeitende