Sanierungsgebiete

  • Leistungsbeschreibung

    Sanierungsgebiete werden ausgewiesen, wenn städtebauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, um Missstände zu beseitigen. Baumaßnahmen und rechtliche Vorhaben mit Immobilien im Sanierungsgebiet sind genehmigungspflichtig. Für Sanierungsverfahren stehen öffentliche Fördergelder und Steueranreize zur Verfügung. 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende