Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt auf Antrag den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die Antragsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Des Weiteren werden erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht. Sofern die Kommune der Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz nicht beigetreten ist, stellt sie eigene Behandlungsscheine für eine Kranken- oder zahnärztliche Behandlung aus und rechnet diese auch direkt mit dem Leistungserbringer ab.
Verfahrensablauf
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen beantragt werden.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde PrümWelche Leistungen Ihnen in Ihrer persönlichen Situation zustehen, unterscheidet sich in jedem Einzelfall. Daher empfehlen wir Ihnen dringend die Kontaktaufnahme mit unseren Mitarbeiter*innen.
Eine persönliche Beratung stellt sicher, dass Sie vollumfänglich über Ihre persönlichen Leistungsansprüche informiert werden.
Unsere Mitarbeiter*innen unterstützen Sie auch beim Ausfüllen der Anträge.
Also scheuen Sie sich nicht, unsere Mitarbeiter*innen persönlich anzusprechen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine – Die Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Leistungen können erst ab Antragstellung erbracht werden.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Prüm