Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für weitere Auskünfte und die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende