Stundung von Forderungen

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Für die Stundung kommunaler Forderungen wenden sie sich bitte unmittelbar an die Stadt- / Gemeindekasse der zuständigen Körperschaft.


    Für die Gewährung einer Stundung ist ein förmlicher Antrag erforderlich.

    Dieser wird von vielen Kommunen, die das rlpDirekt-Formularsystem nutzen als Online-Formular angeboten. Wechseln Sie dazu zunächst auf die gewünschte Kommune (Regionalisierung) und wählen dann den Menüpunkt "Formulare" aus


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