Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Leistungsbeschreibung
Genehmigungsfreie Bauvorhaben
Rheinland-Pfalz hat mit der Änderung der Landesbauordnung zum 01.08.2015 den Katalog der genehmigungsfreien Vorhaben erweitert.
Diese genehmigungsfreie Vorhaben sind in § 62 der LBauO Rheinland-Pfalz aufgelistet.
Die Bauherren sollten immer beachten:
Auch wenn das Vorhaben nach bauordnungsrechtlichen Bestimmungen genehmigungsfrei ist, kann es dennoch sein,
dass nach anderen Bestimmungen, zum Beispiel dem Landesnaturschutzgesetz, dem Denkmalschutzgesetz, dem Landeswassergesetz etc.
eine Genehmigung erforderlich ist. Im Zweifel sollten Sie immer den Rat und die Hilfe der Bauaufsichtsbehörde in Anspruch nehmen.