Chancengleichheit und Gleichstellung der Frau

  • Leistungsbeschreibung

    Das Grundgesetz  schreibt die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als staatliche Aufgabe fest.   Auch die Kommunen sind verpflichtet, diesen verfassungsrechtlichen Auftrag umzusetzen.

    In Rheinland-Pfalz bestellen die Kommunen auf der Grundlage der Gemeinde- und der Landkreisordnung kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Deren Aufgabe ist es, sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune einzusetzen. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen tragen sie zum Bewusstseinswandel in der Gesellschaft bei. In vertraulichen Sprechstunden unterstützen sie ratsuchende und interessierte Frauen. Zum Themenspektrum gehören u.a. Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beruflicher Wiedereinstieg, Trennung und Scheidung, Sozialleistungen oder Gewalterfahrungen. Zudem unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Gleichberechtigung an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer (Verbands)Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Prüm

In der Verbandsgemeinde Prüm ist Frau Ute Last Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm nach § 18 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und nimmt die Aufgaben der Gleichstellungsstelle nach § 2 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) wahr. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende