Geburtszeit bescheinigen
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.
Teaser
Sie möchten die Geburtszeit wissen? Dann wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person für eine Auskunft.
Voraussetzungen
- Sie sind über 16 Jahre alt und
- Sie sind die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, oder deren Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner/in, Vorfahr/in, Abkömmling oder
- Sie haben Ihr rechtliches Interesse glaubhaft gemacht oder
- Sie haben als Geschwister der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis bzw. Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren in Höhe von:
Gebühr: 10,00 €Vorkasse: NeinGebühr: 12,00 €Vorkasse: NeinGebühr: 12,00 €Vorkasse: NeinRechtsgrundlage