Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Karnevalsumzüge wurden in Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und DRK Auflagen für die Veranstalter der Umzüge in der Region vorgegeben. Folgende Vorgaben gelten somit auch für die an den Umzügen teilnehmenden Vereine und Gruppen:
• Kein Ausschank von Alkohol an Jugendliche, auch während des Umzuges
• Zur Absicherung des Wagens müssen auf jeder Wagenseite mindestens zwei
Ordnungskräfte (mit Kennzeichnung durch Warnweste) eingesetzt werden
• Für Fahrzeugführer und Ordnungskräfte gilt ein striktes Alkoholverbot
• Zum Schutz der Zuschauer dürfen seitens der Zugteilnehmer keine
Wurfgeschosse, wie z. B. Getränkedosen verwendet werden (Verletzungsgefahr)
• Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für den Umzug ist eine Ansprechperson
(Mindestalter 21 Jahre) zu benennen, an die sich Polizei, Feuerwehr oder DRK
wenden kann – die Person hat sich in der Nähe des Wagens bzw. der Gruppe
aufzuhalten
Für alle Umzüge gilt, dass Gruppen, die mit einem Zugwagen am Karnevalsumzug teilnehmen, die Regelungen des „Merkblattes über die Ausrüstung, und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“ zu beachten haben.
Das o. g. Merkblatt kann hier herunter geladen oder telefonisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Ordnungsamt, unter Tel: 06551 / 943-104 angefordert werden.
Es dürfen nur Fahrzeuge (Zugfahrzeuge und Anhänger) eingesetzt werden, die über eine Betriebserlaubnis bzw. ein Gutachten nach § 21 Fahrzeugzulassungsordnung verfügen und die verkehrssicher sind. Die Verkehrssicherheit der eingesetzten Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. von einem Prüfsachverständigen eines benannten Technischen Dienstes in einem Gutachten unter Berücksichtigung des v.g. Merkblattes zu bescheinigen.
Für jedes eingesetzte Fahrzeug (Zugfahrzeug und Anhänger) muss eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bestehen, die Versicherungsschutz für Fahrten/Umzüge anlässlich einer örtlichen Brauchtumsveranstaltung gewährleistet.
Die Polizei Prüm wird während der Karnevalsumzüge verstärkt kontrollieren, dass während der Hin- und Rückfahrt zum jeweiligen Umzug keine Personen auf dem Wagen befördert werden.
Wir bitten die Zugteilnehmer, die genannten Vorgaben zu beachten.
Verbandsgemeinde Prüm
- örtliche Ordnungsbehörde -