An die Zahlung der am 16.02.2023 fälligen
Grundsteuern sowie sämtliche mit dem Steuer- und Abgabenbescheid
festgesetzten Nebenabgaben, Gewerbesteuer 2023 und Vorjahre
wird erinnert.
Wir bitten, diese Forderungen -soweit sie nicht gestundet sind oder keine SEPA-Lastschriftaufträge vorliegen- bis spätestens 27.02.2023 an die Verbandsgemeindekasse Prüm zu überweisen.
SEPA-Lastschriften werden von uns nur durchgeführt, wenn ein solcher Hinweis auf dem Steuerbescheid ersichtlich ist.
Ist die Zahlung nicht bis zum vorgenannten Termin erfolgt, müssen wir die Rückstände unter Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zwangsweise einziehen.
Bei Banküberweisung muss der Betrag spätestens an dem obengenannten Tag der Kasse portofrei zugegangen sein. Die Überweisung muss daher rechtzeitig, in der Regel mindestens zwei Tage vorher, erfolgen.
Diese öffentliche Mahnung findet ihre Rechtsgrundlage im Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz von Rheinland-Pfalz.
Prüm, den 16.02.2023
Verbandsgemeindekasse Prüm
als Vollstreckungsbehörde