Außenansicht Rathaus Prüm

Stadt Prüm: Hinweis Bestattungswald Kalvarienberg


Leider stellen wir vermehrt fest, dass die Ruhe und Naturbelassenheit des Bestattungswaldes durch Anpflanzungen, Einfriedungen und teilweise sogar durch unverrottbaren Schmuck (Plastikkränze etc.) gestört wird. Die Ruhestätteninhaber haben sich ganz bewusst für eine letzte Ruhe im Bestattungswald entschieden, dies gerade aufgrund der Naturbelassenheit des Ortes. So ist es auch in der Satzung festgehalten.

Deshalb verstößt das Verändern der Naturbelassenheit gegen die Satzung und stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 EURO geahndet werden kann.

Ausdrücklich im Hinblick auf Allerheiligen werden die Ruhestättennutzer aufgefordert, die Ruhestätten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. In Kürze findet eine Begehung statt, um zu prüfen, ob die Grabstätten bereinigt wurden.

Satzungsauszug:

Der gewachsene, weitgehend naturbelassene Bestattungswald darf in seinem Erscheinungsbild nicht gestört oder verändert werden. Es ist nicht erlaubt Ruhestätten zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern. Im oder auf dem Waldboden dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Insbesondere ist nicht gestattet:

  • Grabmale, Gedenksteine oder sonstige bauliche Anlagen zu errichten.
  • Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben niederzulegen. Das Niederlegen einer einzelnen, natürlichen Blume anlässlich des Geburts-, Namens- oder Todestages ist jedoch erlaubt. Sie darf nicht mit unverrottbaren Materialien verbunden sein.
  • Kerzen oder Lampen aufzustellen.
  • Anpflanzungen vorzunehmen.


Bitte helfen auch Sie mit, die Würde dieser Ruhestätte zu wahren.

Die Ordnungsvorschriften des Bestattungswaldes können eingesehen werden auf den Hinweistafeln und unter www.pruem.de:  Satzung Bestattungswald Gebührensatzung Bestattungswald.

Prüm, 05.10.2022
Johannes Reuschen, Stadtbürgermeister