Die ordnungsgemäße und vor allem fristgerechte Anmeldung aller Wild- und Jagdschäden ist die Voraussetzung für die Geltendmachung eines jeden Ersatzanspruches.
Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn diese bis zum 1. Mai bzw. 1. Oktober angemeldet werden. Diese Termine sind gesetzliche Ausschlussfristen. Dies bedeutet, dass für später angemeldete Schäden kein Entschädigungsanspruch mehr besteht.
Die Anmeldung muss bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.
Anmeldeformulare können als PDF auf unserer Internetseite abgerufen werden. Sie finden weitere Informationen und Formulare in unserem Bürgerinformationssystem: Hier.
Außerdem können diese per E-Mail (lisa.wagner@vg-pruem.de) oder telefonisch unter (06551) 943-208 angefordert werden.
Wir empfehlen den Geschädigten und den Ersatzpflichtigen die Angelegenheit einvernehmlich zu regeln.
Eine Einigung ist der schnellere und kostengünstigere Weg.
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Fachbereich 1, Organisation und Finanzen