Infolge des Krieges in der Ukraine kommt es zurzeit zu erheblichen Migrationsbewegungen ukrainischer Staatsangehöriger nach Deutschland. Viele private Initiativen setzen sich in besonderer Weise dafür ein, dass Geflüchtete aus der Ukraine auch Schutz im Eifelkreis finden.
Sofern nach der Ankunft im Eifelkreis keine Unterkunft zur Verfügung steht, so gilt als Anlaufstelle die AfA Trier in der Dasbachstraße 19 in Trier. Die Geflüchteten sollen sich bitte dort melden.
Die Kreisverwaltung ruft in diesem Zusammenhang dazu auf, für die Aufnahme von Geflüchteten zur Verfügung stehenden Wohnraum an die Sozialämter der Verbandsgemeindeverwaltungen bzw. der Stadtverwaltung Bitburg zu melden.
Sofern nach der Ankunft im Eifelkreis eine Unterkunft zur Verfügung steht, bittet die Kreisverwaltung die Gastgeber und Organisationen zur ausländerrechtlichen Erfassung eine Anmeldung der Geflüchteten wie bereits am 04.03.2022 mitgeteilt, vorzunehmen. Dazu wird um Übersendung der nachfolgend genannten Daten per E-Mail gebeten an ukraine@bitburg-pruem.de.
- vollständiger Name der eingereisten Personen
- Geburtsdatum
- Kopie des Reisepasses (inkl. der Seite mit dem Einreisestempel)
- alternativ möglichst ein anderer Nachweis zum Datum der Einreise
- Adresse des derzeitigen Aufenthaltsortes sowie ggf. Name des Gastgebers
- Lebensunterhalt und Wohnung sichergestellt? Wenn ja, durch wen?
- E-Mail-Adresse
- telefonische Erreichbarkeit
- ggf. Ansprechpartner
Zur Regelung des weiteren Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland wird sich die Ausländerbehörde dann mit den betroffenen Personen bzw. deren Gastgebern in Verbindung setzen.
Für Fragen zu der Einreise aus der Ukraine steht die Telefonhotline unter 06561 15-5555 (zu den üblichen Öffnungszeiten) zur Verfügung.
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 08.03.2022
www.bitburg-pruem.de